Es ist schön zu hören, dass es einigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so gut geht, dass gar kein Bedürfnis nach einem Betriebsrat besteht. Unter Umständen kann alles mit dem oder der Vorgesetzten besprochen werden. Besonders dadurch hat man das Gefühl, an einem Arbeitsplatz gut aufgehoben zu sein und auch mitbestimmen zu können. Und genau diese Geborgenheit ist für ein zufriedenes Arbeiten sehr wichtig. Dieses positive Gefühl und auch der Gang zur bzw. zum Vorgesetzten bei Problemen werden sich durch einen Betriebsrat nicht ändern. Jedoch sind auch den Vorgesetzten, die vor dem Gesetz auch „nur“ Angestellte im NZN sind, in manchen Bereichen die Hände gebunden.
Durch bestimmte Beteiligungsrechte hat ein Betriebsrat gesetzlich mehr Handhabe, Änderungen beim Arbeitgeber durchzusetzen. Dieses Recht haben die Mitarbeitenden im NZN (egal ob Hierarchiestufe 2 oder 3) nicht, bei einer guten Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat könnte so den direkten Vorgesetzten eine Last abgenommen werden.
Ein Arbeitgeber kennt und vertritt v. a. die unternehmerische Seite und wird bei seinen Entscheidungen die Belange von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nicht immer im Blick haben können. Dies soll kein Vorwurf sein, sondern soll aufzeigen, dass auch der Arbeitgeber ein Mensch ist, der seinem Aufgabenbereich nachkommen muss und, wie jeder andere auch, das große Ganze aus dem Blick verlieren kann.
Daher ist es für Jede und Jeden wichtig, sich mit dem Thema „Betriebsrat“ auseinander zu setzen, damit eine Kontrollinstanz für die Arbeitnehmerseite installiert wird. Ohne Betriebsrat kann es passieren, dass der Arbeitgeber Entscheidungen trifft, die für das Unternehmen zwar vordergründig gut sind, die jedoch auch Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen beinhalten können. Dies führt am Ende zu einer größeren Arbeitsunzufriedenheit bei den Beschäftigten – womit letztlich auch dem Gesamtunternehmen nicht gedient ist.
Mit einem Betriebsrat können den Einzelnen Aufgaben abgenommen werden: So würde zum Beispiel die rechtliche Lage bzgl. des derzeitigen Vorschlags der Arbeitgeberseite zur sogenannten „30 %-Regelung“ geklärt, Vorschläge könnten im Sinne der Beschäftigten erarbeitet und im Einvernehmen gemeinsam ausgehandelt werden.
Der Betriebsrat ist verpflichtet, einer Verschlechterung der Situation der Mitarbeitenden entgegenzuwirken. Wichtige Entscheidungsbefugnisse, die die eigene Person betreffen, bleiben auch bei der und dem Einzelnen. Allerdings ist es möglich, sich beim Betriebsrat rechtlichen Rat und Beistand (z. B. bei Mitarbeiter-Vorgesetzten-Gesprächen) zu holen.
Im Moment werdet ihr noch selbst in die Verantwortung gezogen, euch durch Gesetze oder Gerichtsentscheide zu wühlen, und am Ende müsst ihr selbst die Initiative ergreifen, um für eure Rechte einzutreten. Diese Aufgabe, die sicher nicht zu einem Geborgenheitsgefühl am Arbeitsplatz beiträgt, würde euch mit einem Betriebsrat abgenommen werden.
Alleine, um sich in solchen „Extremfällen“ sicher zu fühlen und sich auch ein Stück weit zurücklehnen zu können, lohnt es sich, sich für einen zuverlässigen und durchsetzungsstarken Betriebsrat zu entscheiden.
Daher möchten wir an dieser Stelle an jede und jeden Einzelnen appellieren, sich genau mit den Inhalten und den Kompetenzen der einzelnen Listen auseinander zu setzen, denn am Ende wird jede und jeder im NZN von einer gerechten und basisnahen Betriebsratsarbeit profitieren können.
Quellen: www.gesetze-im-internet.de/betrvg/ www.betriebsrat.com
Made with Mobirise - Try here
Diese Wahl bietet die Chance, deinen Arbeitsplatz zu einem (noch) besseren zu machen!