Um die übergeordneten Aufgaben und den Sinn des Betriebsrates kurz zu beschreiben, kann man allgemein sagen, dass ein Betriebsrat dafür zu sorgen hat, dass der Arbeitnehmer (rechtlich aber auch sozial) geschützt wird und faire Arbeitsbedingungen sowie sichere Arbeitsplätze geschaffen und erhalten werden.
Im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sind die Aufgabenbereiche eines Betriebsrates beschrieben. Wenn ihr euch hierfür interessiert, lohnt es sich die §§ 80 (Allgemeine Aufgaben) und 87 (Mitbestimmungsrechte) anzuschauen (www.gesetze-im-internet.de/betrvg/). Hierbei steht in § 87 BetrVG, dass der Betriebsrat bei den dort genannten Angelegenheiten mitzubestimmen hat, was bedeutet, dass er sich mit diesen Themen auseinandersetzen muss. Es geht dabei um zentrale Punkte, wie z. B. die Arbeitszeit, Urlaubsregelungen, Arbeitsschutz und Verhütung von Berufskrankheiten sowie die Lohngestaltung.
Bei den Mitbestimmungsrechten, die in mehreren §§ des BetrVG beschrieben sind, ist der Arbeitgeber verpflichtet, sich die Stellungnahme des Betriebsrates anzuhören und kann den Vorschlägen entweder direkt zustimmen oder gemeinsam mit dem Betriebsrat eine Einigung finden.
Aber nicht nur die gesetzlich vorgeschrieben Themen sind für den Betriebsrat von Belang: Jedes eurer Anliegen muss vom Betriebsrat thematisiert und bearbeitet werden. Um euch an Entscheidungen teilhaben zu lassen und um eure Interessen oder auch Kritiken zu erfahren, werden Befragungen, Betriebsversammlungen sowie Sprechstunden angeboten.
Dem Betriebsrat stehen bestimmte Beteiligungsrechte zu, die Arbeitnehmer ohne Interessenvertretung nicht innehaben. Somit kann ein Betriebsrat vor dem Arbeitgeber andere Gesetze geltend machen, als es einzelne Mitarbeiter können. Hierdurch kann euch eine Menge Arbeit und auch Verantwortung abgenommen werden, wenn ein Betriebsrat installiert ist, dem ihr vertraut, dass er Entscheidungen in eurem Sinne trifft.
Im Alltag sähen Aufgaben eines Betriebsrates z. B. so aus, dass bei Einstellungsgesprächen jeweils ein Mitglied des Betriebsrates dabei ist, Kündigungen nur durch Anhörung des Betriebsrates erfolgen können, Dienstpläne und deren Änderungen abgesegnet werden müssen und Überstunden nur nach dem OK des Betriebsrates angeordnet werden können.
Das klingt zunächst nach viel Bürokratie, die den bisherigen Arbeitsalltag behindern würde. Das soll natürlich nicht passieren und wird sich in der Praxis auch nicht zeigen. Am Ende solltet ihr merken, dass eure Arbeitnehmerrechte, wie z. B. ausreichende Ruhezeiten zwischen den Diensten oder auch eine faire Urlaubsregelung für alle Mitarbeiter im Haus, eingehalten werden. Von der dahinterstehenden Arbeit und Bürokratie sollt ihr nichts abbekommen, denn der Betriebsrat soll, wie schon gesagt, Arbeit und Verantwortung abnehmen und die Arbeitsabläufe verbessern und nicht verhindern oder erschweren.
Eine positive Entwicklung in einem Betrieb durch eine basisorientierte Arbeit des Betriebsrates kann zu einer geringeren Fluktuation, geringerem Krankenstand, höherer Motivation, besserem Betriebsklima und damit auch verbunden einer höheren Produktivität führen. Damit ist auch klar, dass Betriebsratsarbeit nicht gegen die Arbeitgebergerinteressen geht, sondern auch der Arbeitgeber von einer erfolgreichen Betriebsratsarbeit profitiert.
Wichtig dabei ist, dass ein guter Betriebsrat immer im Sinne der Arbeitnehmer handelt und keine Änderung herbeiführt, die eine Verschlechterung oder Einschränkung der Arbeitsbedingungen darstellt, selbst wenn der Arbeitgeber eine solche Änderung fordert. Daher ist die Wahl eines Betriebsrates mit gutem Durchhaltevermögen und sozialem Engagement so wichtig.
Quellen: www.gesetze-im-internet.de/betrvg/ www.betriebsrat.com
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