Welche Themen beschäftigen uns?

  1. 30 %-Regelung / „Minusstunden“: die von der Geschäftsleitung vorgeschlagene „solidarische“ Regelung und der damit verbundene Verlust unserer Überstunden
  2. § 616 BGB: Überprüfung der Zusätze zu den Arbeitsverträgen und Klärung rechtlicher Fragen
  3. Lohnerhöhung: alle haben ihren Teil beigetragen, daher keine Ungleichbehandlung zwischen den Berufsgruppen
  4. Rüstzeiten: faire und verbindliche zeitliche Regelungen im Sinne vergüteter Arbeitszeit für die morgendlichen Routinen wie Umziehen, PC hochfahren, Einsicht in die Infektionsliste, Einarbeiten in die Patientenakten, Organisation der Arbeitsmaterialien für den Tag usw.
  5. Personalschlüssel: realistische Anpassung des Personalschlüssels

  6. Urlaubsregelung: faire Vertretungsregelungen im Krankheitsfall und während des Urlaubs
  7. Schulungen: gute Schulungen für Quereinsteiger im NZN zum Thema neurologische Reha
  8. Arbeitsmittel: ausreichend Arbeitsmaterialien und PC-Arbeitsplätze zum Dokumentieren
  9. Arbeitsbedingungen (z. B. Raumtemperatur): geeignete Sonnenschutzvorrichtungen (§ 3 ArbStättV, DIN 4108-2) statt günstiger Standventilatoren
  10. Krankenstand: Ursachen ermitteln und Lösungen erarbeiten statt lediglich BEM-Gespräche zu führen (deren Vereinbarungen zum Teil nicht eingehalten werden) und die Krankenstatistik auf der MAV abteilungsgenau bekannt zu geben
  11. Sonderzahlungen: Ungleichbehandlung aufheben zwischen den einzelnen Kliniken der DBKG (z. B. Weihnachtsgeld angleichen)
  12. Entgeltordnung: (Betriebs-) Treue sollte angemessen belohnt werden (auch jenseits von 17 Arbeitsjahren im NZN)

Der Arbeitgeber ist im Rahmen der Betriebsratswahlen zur Neutralität verpflichtet. Ihm sind bezüglich Stellungnahmen/Kommentierungen zur Wahlwerbungsinhalten der Listen/Kandidaten insofern etwas die Hände gebunden. Im persönlichen Gespräch mit dem AG gab es seinerseits Anmerkungen zu unseren Inhalten, die wir als berechtigte Kritik gerne aufnehmen und auf die wir an dieser Stelle ausdrücklich hinweisen möchten:

Zu Punkt 9 (geeignete Sonnenschutzvorrichtungen statt günstiger Standventilatoren) merkt der AG an, dass durch das NZN hohe Investitionen getätigt wurden, um eine Klimaanlage in der MTT zu installieren.

Zu Punkt 1 (Verlust unserer Überstunden) vertritt der AG den Standpunkt, der Abbau der Überstunden sei auf rechtlich korrekter Grundlage erfolgt und daher handele es sich bei der vorgeschlagenen Lösung um keinen Verlust von Überstunden, sondern es würden uns im Nachgang sogar 30 % der coronabedingt verrechneten Überstunden wieder gutgeschrieben.

Ja, uns beschäftigen viele Themen und es wurde schon vieles an uns herangetragen.
Uns ist bewusst, dass nicht alle Probleme innerhalb der nächsten Monate oder auch während der ersten Amtszeit des Betriebsrates gelöst werden können. Für uns ist es einfach wichtig euch mitzuteilen, was ein Betriebsrat tun kann, dass heißt welche Befugnisse er hat, und wir wollen euch einen Einblick geben, was mit uns als Betriebsrat angegangen werden könnte. Am Ende lebt ein Betriebsrat nach unserer Ansicht nur durch die Kommunikation sowie durch die Wünsche und Bedürfnisse der Mitarbeiter. Wenn ihr also entscheidet, dass bestimmte Probleme dringend behandelt werden müssen, dann sollten genau diese als erstes auf der Arbeitsliste des Betriebsrates stehen. Daher freuen wir uns auf regen Austausch, um miteinander eine gute Vertretung füreinander aufbauen zu können.

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